Der Pergamentband der Frieda Thiersch (von Paul Kersten)

Thiersch-Einband

„Sechs technische Punkte festgesetzt“: Thiersch-Einband aus dem Jahr 1921

 

Fräulein Thiersch zieht vor Gericht

Ende 1921 verklagt die angesehene Buchbinderin der Bremer Presse, Frieda Thiersch, ihren früheren Gesellen Gustav Keilig vor dem Münchener Landgericht auf Unterlassung. Thiersch hatte für die Fertigung ihrer Pergamentbände sechs bindetechnische Punkte festgesetzt. Nun will sie Keilig gerichtlich untersagen lassen, seine Einbände in derselben Art zu fertigen.

Mit der Unterstützung illustrer Zeugen wie Willy Wiegand, Dr. Franz Blei, Ernst Schulte-Strathaus, Horst Stobbe, Fritz Helmuth Ehmcke, Christian Heinrich Kleukens und Hans Goltz gelingt es Thiersch tatsächlich, vor Gericht einen Teilerfolg zu erringen: Keilig darf nur noch Einbände herstellen, die nicht mehr als fünf der festgesetzten Punkte aufweisen.

Der Rechtsstreit erntet einiges an Medienecho. Auch der Berliner Buchbinder Paul Kersten, zu diesem Zeitpunkt noch Vorsitzender des Jakob Krauße-Bundes Deutscher Buchbinder, fühlt sich zu einem polemischen Beitrag in Hans von Webers „Zwiebelfisch“ berufen. In gewohnt überheblicher und ehrabschneiderischer Weise zieht Kersten über Frieda Thiersch her – wohlwissend, dass die junge Buchbinderin mit einem Studium an der Münchener Akademie und mehrjähriger Tätigkeit bei McLeish & Sons in London und Carl Sonntag jun. in Leipzig durchaus ihre Hausaufgaben gemacht hat, spricht er ihr die handwerkliche Qualifikation ab und gibt sie der Lächerlichkeit preis.

Hier der Wortlaut:

Der Pergamentband der Frieda Thiersch

In Bremen, der Residenz des „Norddeutschen Lloyd“, gibt es leider keine „Münchener Presse“, was sehr schade ist; denn ein bißchen Münchener Luft würde Bremen gut bekommen; um diesen Mangel auszugleichen, hat man die „Bremer Presse“ nach München verlegt, und Herr Dr. W. H. C. Wiegand, der Inhaber der „Bremer Presse“, die als Offizin sehr Gutes leistet, ist vor zwei oder drei Jahren mit dem gesamten Personal, den Setzern, Druckern, Bindern, nach München übergesiedelt. Und auch die tonangebende Leiterin der Binderei ging mit, Fräulein Frieda Thiersch, die von geschmackbesitzenden Schönheitssuchern ein bißchen zuviel protegiert wird — ich meine natürlich als Buchbinderin —, was sie, wie ich später erzählen werde, eigentlich garnicht ist.

Dort nun hat sich im Januar und Februar 1922 ein Prozeß abgespielt, der alle Bibliophilen und besonders die deutschen Qualitäts-Buchbinder in Erstaunen setzen wird. Klägerin ist die Auch-Buchbinderin Fräulein Frieda Thiersch, assistiert von Dr. Wiegand. Ich nenne Fräulein Thiersch eine „Auchbuchbinderin“, weil sie weder eine gesetzliche dreijährige Lehrzeit noch eine Gesellenprüfung hinter sich hat, noch das Meisterexamen im Buchbinderberuf ablegte. Und wie ein Dr. jur. es sich verbitten würde, von einem Winkeladvokaten, ein Dr. med. von einem Kurpfuscher als „Kollege“ angeredet zu werden, bzw. ihn als Kollegen anzuerkennen — ebensowenig erkennt ein Buchbindermeister jemanden, der nicht die gesetzlichen Prüfungen absolviert hat, als gleichwertig an. Handwerkerstolz vor akademischen Thronen!

Also zur Sache: Fräulein Thiersch hat sich erlaubt, gegen den Buchbindermeister Gustav Keilig, Mitglied des Jakob-Krauße-Bundes, einen der besten deutschen Kunstbuchbinder, gerichtliche Klage zu erheben. Es solle ihm verboten werden, Ganzpergamentbände anzufertigen, die unter folgende Gesichtspunkte fallen; Gesichtspunkte rein technischer Natur, die also keine geschmacklichen Fragen und keine besonderen Einbandentwürfe betreffen. Man höre und staune:

1. Fünffache Einteilung der Hefte und Durchziehen der Pergamentbünde;

2. Karrévergoldung der Rückenfelder und Goldlinien an den Deckelrändern;

3. vorn übergeschlagene Kanten des Pergamentüberzuges;

4. Knapper Beschnitt von Kopf und Schwanz (?);

5. Einfügung des Druckdatums (Jahreszahl) in das unterste Rückenfeld;

6. Kapitalhäubchen in Art des Lederkapitals.

Also: in dieser Art hergestellte Bände soll nur Fräulein Thiersch machen dürfen und sonst keine andere deutsche Buchbinderei.

Nun wissen alle Bibliophilen, Buchhändler, Antiquare und alle deutschen Kunstbuchbinder, daß obige sechs Punkte nichts weiter sind als jahrhundertealte buchbinde-technische Überlieferungen; Fräulein Thiersch aber behauptet, und Dr. Wiegand unterstützt sie durch eine von ihm abgegebene „eidesstattliche Versicherung“, daß die Anwendung dieser sechs Möglichkeiten zusammen, an einem und demselben Bande, ihre eigene Idee und originale Schöpfung sei. Lacht wer?

Um die Wahrheit dieser Behauptung bezeugen zu lassen, hat die Klägerin folgende Personen als Sachverständige aufgeboten:

1. Dr. Wiegand, der natürlich Partei in dieser Sache ist, da ihm die Binderei gehört und Fräulein Thiersch seine Braut ist; 2. Dr. Franz Blei; 3. E. Schulte-Strathaus; 4. Buchhändler Horst Stobbe; 5. Professor F. H. Ehmcke; 6. den Inhaber der Kleukens-Presse, Darmstadt; 7. Buchhändler Golz; 8. Fräulein Anna Simons.

Die erstgenannten Drei waren persönlich erschienen, alles höchst ehrenwerte, anerkannte, hervorragende Persönlichkeiten – auf  i h r e m  Gebiete. Doch sind sie allwissende Götter? Woher sollten sie ihr Wissen nehmen, um bezeugen zu können; „Beim Eid! Wir wissen, das solche Pergamentbände nur Frieda Thiersch und sonst kein anderer Buchbinder macht!“ Wo blieben hier die bekannten Fachleute, Fachschriftsteller, Fachhistoriker, wo die beiden Autoritäten der Geschichte des Bucheinbandes: Dr. Bogeng und Professor Dr. Loubier?

Der Ausgang des Prozesses endete leider mit einem Vergleich, den Herr Keilig, vertreten durch einen dem Gegenanwalt nicht gewachsenen Verteidiger einging, um, wie er mir mitteilte, endlich wieder „Ruhe zur Arbeit zu haben“. Der Vergleich geht dahin, daß er Pergamentbände anfertigen darf, bei denen er nur fünf der sechs Punkte anwendet. Lacht da schon wieder wer? Das war aber ein Pyrrhussieg, Fräulein Thiersch, der sich bald in eine Niederlage umwandeln wird! Diese Angelegenheit hat jetzt der „Jakob-Krauße-Bund“ zu der seinen gemacht, und er wird event. alle Instanzen durchfechten, um die Anmaßung des Fräulein Thiersch auf das ihr gebührende bescheidene, äußerst bescheidene Maß zurückuzuführen. Selbst, wenn Fräulein Thiersch den mittels dieser sechs Punkte hergestellten Pergamentband ins Musterschutzregister hätte eintragen lassen, wodurch sie im Stande gewesen wäre, gesetzlichen Schutz zu beanspruchen, würde der „Jakob Krauße-Bund“ diesen Schutz als zu Unrecht bestehend erklärt und die geeigneten Schritte zur Ungültig-Erklärung unternommen haben; aber Fräulein Thiersch hat das nicht getan, sie konnte also auch garnicht den §7 des Gesetzes vom 11. Januar 1876, betr. das Urheberrecht an Mustern und Modellen, das sogenannte Musterschutzgesetz, beanspruchen: „Der Urheber eines Musters oder Modells genießt den Schutz gegen Nachbildung nur dann, wenn er dasselbe zur Eintragung in das Musterregister angemeldet und ein Exemplar oder eine Abbildung des Musters usw. bei dem Musterrichter niedergelegt hat.“ Das hat der tüchtige Rechtsanwalt des Fräulein Thiersch auch ganz genau gewusst, denn er unterstützt seine Klage gegen Herrn Keilig unter Hinweis auf § 893 BGB. (Unerlaubte Handlungen), der da lautet: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“.

Diesen Paragraphen hier herauszuholen scheint mir nichts zu sein als „blauen Dunst vormachen“. Den Richter möchte ich sehen, der sich in Sachen Thiersch-Keilig auf diesen Paragraphen stützen würde. Doch das nur so nebenher. Am 24. Februar erhielt ich von dem auch in München gut bekannten Kollegen P. A. Demeter ein Schreiben, in dem er unter Nennung von Titeln einiger Bücher und der Namen ihrer jetzigen Besitzer anfügt, daß er dieselben bereits vor fünfzehn Jahren und in genau derselben Art hergestellt habe, die Fräulein Thiersch als ihre Erfindung ausgibt. (Herr Demeter war vor Fräulein Thiersch Leiter der Buchbinderei der Bremer Presse, damals in Bremen.) Und ein anderer Kollege ermächtigt mich Gebrauch zu machen von folgendem Schreiben:

„Ich, Walter Hacker, lese im „Allgemeinen Anzeiger für Buchbinder“, Stuttgart, (Nr. 6) über den Pergamentband von Fräulein Thiersch, dass sie sich selbigen als eigene Erfindung sichern möchte. Dazu erwidere ich Folgendes: Ich habe bei der früheren Firma Carl Sonntag jun. als alleinige Spezialität 3 1/2 Jahre nur Pergamentbände gearbeitet, und zwar schon im Jahre 1909; erst 1912 kam Fräulein Thiersch zu Herrn Sonntag, um sich im Bücherbinden weiter auszubilden; ich habe Fräulein Thiersch den Pergamentband gelehrt, bin dann im Jahre 1913 bei Fräulein Thiersch in Stellung gewesen, war danach ebenfalls in Bremen bei der Bremer Presse in der Binderei und habe dort als Alleiniger sämtliche Pergamentbände gearbeitet; deshalb fühle ich mich veranlasst, diese Zeilen zu schreiben, denn ich habe selbst eine Werkstatt und fertige solche Bände an, da mir andere unbekannt sind. Ich habe bei Herrn Sonntag solche hergestellt, ehe an Fräulein Thiersch zu denken war. Würde zu jeder Zeit Beweise erbringen. Ebenso kann Kollege Keilig auch angeben, von wem er diese Art Pergamentbände gelernt hat, denn ich war erst 1919 nach München zu Fräulein Thiersch gerufen worden, um die dortigen Angestellten diese Arbeit zu lehren.“

Nun, diese Erklärung wird wohl allen Beteiligten zu Gemüte führen, daß es etwas gibt, das man Anmaßung nennt.

Jetzt behauptet Frl. Thiersch in einer Zeitungserklärung, sie sei in ihrer Klage nicht verstanden worden; sie sei nur eingeschritten gegen die genaue Kopie der Anwendung dieser 6 Punkte, wie sie diese in originaler Form an ihren Pergamentbänden festgesetzt habe. — Frl. Thiersch hat technische Punkte  „ f e s t g e s e t z t “. — Lacht wer schon wieder?

Nun, seit man vom deutschen Handwerk redet, war es Sitte, daß der junge Geselle auf die Wanderschaft ging, — früher per pedes apostolorum, heute per Dampfroß —, um in anderen Werkstätten zu arbeiten, um zu sehen, wie dort gearbeitet wurde; alte gute Meister haben mehr oder weniger ihre eigenen technischen und geschacklichen Methoden, die sie ihren neuen Gesellen nie verboten, wenn diese bei einem anderen Meister arbeiteten; sie würden sich damit der Lächerlichkeit preisgegeben haben. Das blieb Frl. Thiersch als Erster in Deutschland vorbehalten, ihre angeblich eigenen originalen Pergamenteinbandideen, die, wie gesagt, althistorische Techniken sind, ihren Gesellen, die inzwischen selbständig geworden sind und ihr Konkurrenz machen, zu verbieten.

Paul Kersten.

* * *

Zwiebelfisch, XIV. Jahrgang (1922) Heft 1 – 3, Ss. 14 – 18

 

 

Thiersch-Bände – buchbinderischer Standard oder herausragende Einzelstücke?

Als Beitragsbild habe ich einen typischen Pergamentband aus der Hand Frieda Thierschs gewählt, der im Jahr der Klage gegen Keilig entstanden ist. Es handelt sich um einen mit vollem Namenszug gestempelten, also von Frieda Thiersch persönlich gefertigten Einband (Sedaine: Der Deserteur. Eine Operette in drey Aufzügen aus dem Französischen des Hrn. Sedaine. Mit zwölf farbigen Handzeichnungen von Daniel Chodowiecki. Kiepenheuer, Potsdam 1921. 118 Ss. Kl.8°, Nr. 10 von 100 der Vorzugsausgabe in Ganzpergament, jedoch erfreulicherweise abweichend vom Kolophon nicht unter der Leitung Otto Dorfners in der Weimarer Fachschule für kunstgewerbliche Buchbinderei gebunden). Bis auf eine kleine Abweichung (handgefertigte Vorsatzpapiere in Wasserfarbendruck) entspricht der Einband in seiner gesamten Ausführung jenen, mit denen Frieda Thiersch den herausragenden Ruf der Bremer Binderei begründet hat. Wer ihn in die Hand nimmt, spürt sofort seine vorzügliche Qualität. Vom Rest der unter Dorfners Leitung hergestellten Einbände der Vorzugsausgabe trennen ihn in Material und Verarbeitung Welten, wenngleich schon die Dorfner-Einbände beileibe keine Standardware sind.

Doch selbstverständlich begründet diese hohe Qualität keineswegs den von Frieda Thiersch geltend gemachten Schutzanspruch. Sie zeugt lediglich davon, dass Kersten unredlich handelt, wenn er Frieda Thiersch als Buchbinderin öffentlichkeitswirksam mit “Winkeladvokaten” und “Kurpfuschern” auf eine Stufe stellt.

Bekanntlich war die Englische Schule nach Douglas Cockerell prägend für Frieda Thierschs Werk. Dennoch konnte ich unter den Werken der Doves Bindery und der Chelsea Bindery keinen einzigen Pergament-Einband finden, der als Vorlage für Thierschs Arbeit gelten könnte oder auch nur mehr als drei der von ihr festgesetzten Punkte in sich vereint. Dasselbe gilt für die angeblich in genau derselben Weise gefertigten Bände aus der Werkstatt Carl Sonntag jun. – Sonntag-Pergamentbände sind nahezu grundsätzlich ohne Einteilung der Felder, mit flachen Bünden und montiertem Rückenschild sowie meist ohne Häubchen und spanische Kante ausgeführt. Die Bünde sind in aller Regel nicht durchgezogen. Kaum anders sieht es bei Demeter aus, der offenbar ohnehin lieber in Leder arbeitete. Und nachdem ich nun über einige Monate hinweg vergeblich im Internet, in der Fachpresse und in Auktionskatalogen nach vergleichbaren Einbänden geforscht habe, bin ich überzeugt, dass Frieda Thiersch bei ihren Pergamentbänden in der Tat einen Mix von Techniken angewandt hat, der in dieser Kombination so außergewöhnlich und stilgebend ist, dass er durchaus schutzwürdig scheint.

Woran aber liegt es, dass nur Fräulein Thiersch und kein anderer deutscher Kunstbuchbinder seine Pergamentbände genau so aussehen ließ? Ich denke, hier spielen drei Faktoren zusammen, die auch Kersten hätte sehen und wenn nicht anerkennen, so doch zumindest erwähnen müssen. Zum Einen mischt Frieda Thiersch klassische Pergament-Techniken (durchgezogene Bünde, spanische Kante) mit klassischen Leder-Techniken (Karreevergoldung, Häubchen), was vielen Buchbindern schon vom Prinzip her widerstrebt, sie aber auch vor technische Schwierigkeiten gestellt haben dürfte. Der einzige mir bekannte deutsche Zeitgenosse Thierschs, der dies in ähnlich freier Weise handhabt, ist der Kleukens-Binder Ernst Rehbein. Zum Anderen legt sie unabhängig von Größe und Inhalt des Buchblocks eine einheitliche, verbindliche Ästhetik fest und verleiht ihren Bänden damit ein unerreicht konsistentes Erscheinungsbild – man kann fast von einer Corporate Identity reden. Zum Dritten gab es äußerst wenige Bücher und noch weniger Kunden, für die eine so anspruchsvolle, hochwertige, teure und ästhetisch reduzierte Ausführung wie die Frieda Thierschs überhaupt infrage kam.

Mir scheint, dass Frieda Thiersch hier voll im Recht war. Sie hatte eine Weise gefunden, ihren Einbänden durch eine ebenso ungewöhnliche wie hochwertige Ausstattung hohen Wiedererkennungswert zu sichern. Würde es sich um ein Logo handeln, so würde kein Mensch auf die Idee kommen, wie Kersten zu sagen: Es besteht ja nur aus Formen und Farben, die schon seit Jahrhunderten in Gebrauch sind. Folgerichtig hat sich Frieda Thiersch denn ja auch durchgesetzt: Trotz Keiligs Teilerfolg gibt es praktisch keine zeitgenössischen Arbeiten anderer Binder, die für Thierschbände gehalten werden könnten. Und auch der gehässige Kersten verschwand insofern von der Bildfläche, als sein Jakob-Krauße-Bund der ständigen Streitigkeiten überdrüssig wurde, ihm den Rücken kehrte und den Bund MDE (Meister der Einbandkunst) ins Leben rief. Selbst schuld.

Author: Andreas Schüler

Geboren 1970 · Aufgewachsen in Nordhessen · Studium in Frankfurt und Halle · Lebt und arbetet in Berlin · Stationen als Ghostwriter, Konzepter, Art Director, Onlineredakteur, Creative Director, Head of Content, Head of Marketing. Vater von zwei Söhnen.

Share This Post On

2 Kommentare

  1. Werter Herr Schüler,

    mit der Verurteilung von Herrn Kersten sollten Sie ein wenig vorsichtiger sein. Pergamentbände mit durchgezogenen Bünden gab es schon lange bevor Frieda auf der Welt war. Bundeinteilung oder Häubchen sind da unerheblich. Selbst wenn der Band signiert ist, können Sie nicht wissen, wieviel sie selbst Hand angelegt hat. Das ist auch bei Dorfnerbänden so. Ich habe Thierschbände gesehen, die zwar sehr geschniegelt waren, aber funktional nicht recht ausgereift.

    Mit Gruß ML

    Kommentar absenden
    • Hallo Frau Lobisch,

      ich freue mich, Sie hier auf meiner Website zu sehen, und hoffe, es geht Ihnen blendend!

      Sie haben natürlich Recht, Frieda Thiersch hat die von ihr beanspruchten Techniken nicht erfunden. Das habe ich aber auch nicht behauptet. Ob sie den vorliegenden Band komplett selbst gefertigt hat, finde ich ebenfalls uninteressant; er sollte lediglich als Illustration für die in Kerstens Beitrag aufgeführten Techniken dienen.

      Meine Kritik an Kersten zielt darauf ab, dass er Frieda Thiersch mit Polemik überzieht und ihr die handwerkliche Qualifikation abspricht. Kersten ist mir einfach zutiefst unsympathisch, ein selbstgefälliger Aufschneider, der kräftig austeilt, aber selbst keine Kritik verträgt. Und so präzise seine Einbände handwerklich ausgeführt sein mögen (wobei ich auch solche kenne, die es nicht sind) – als Einbandgestalter ist er übers Abkupfern nicht hinausgekommen, seine eigenen Entwürfe sind scheußlich. Außerdem kann ich ihm seine Einbände in Menschenleder nicht verzeihen…

      Kommentar absenden

Kommentar absenden

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert